Extras für die Gesundheit
... umfassen die freie Klinikwahl, den Anspruch auf Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Zudem übernehmen viele Tarife auch die für Kassenpatienten üblichen Zuzahlungen für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes. Viele Versicherer zahlen bei Verzicht auf den Chefarzt ein Krankenhaus-Tagegeld. Das kann frei verwendet werden. Krankenhaus-Tagegeld kann auch als Extra-Vertrag vereinbart werden. Krankengeld ... ist für jeden Berufstätigen existenziell. Arbeitnehmer erhalten es nach Ende der Lohnfortzahlung, meist ab der siebten Krankheitswoche. Selbstständige bekommen keine Lohnfortzahlung, Krankengeld auch erst ab der siebten Woche, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Wer als Selbstständiger das Geld eher braucht, kann gegen Aufpreis einen entsprechenden Tarif bei seiner gesetzlichen Kasse abschließen. Alternativ können Selbstständige auf das gesetzliche Krankengeld ganz verzichten und stattdessen eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Auch eine Kombination aus gesetzlichem und privatem Krankengeld ist möglich. Nicht vernachlässigen sollte man, dass das gesetzliche Krankengeld „gedeckelt“ ist – maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze werden ausgezahlt. 2015 liegt der Maximalbetrag bei rund 2.900 Euro monatlich. 2016 wird er geringfügig höher sein. Gezahlt wird bei gleicher Krankheit für höchstens 78 Wochen. Das private Tagegeld kann bis zum tatsächlichen Netto versichert werden, eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Pflegefall Die realen Kosten im Pflegefall übernimmt die Pflegepflicht-Versicherung nicht, je nach Pflegestufe sind die Eigenanteile erheblich. Das gilt für gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen. Um das Ersparte nicht aufbrauchen zu müssen oder auf das Sozialamt angewiesen zu sein, kann eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Zur Verfügung stehen drei Varianten: Die geförderte Pflegetagegeld-Police ohne Gesundheitsprüfung und die ungeförderte Pflegetagegeld-Versicherung mit Gesundheitsprüfung, aber oft höheren Versicherungssummen. Beide zahlen je nach Pflegestufe die vereinbarten Summen zur freien Verfügung aus. Die Pflegekosten-Versicherung als dritte Variante übernimmt konkrete Pflegeaufwendungen. Zahnersatz Seitdem die Kassen nur noch einheitliche Festbeträge bezahlen, sind Zusatzpolicen für Zahnersatz besonders gefragt. Diese können den privaten Eigenanteil bis zu 100 Prozent übernehmen. Unterschieden wird zwischen Verträgen, die nur die Regelversorgung bezuschussen und solchen, die auch die Kosten für höherwertigen Zahnersatz wie Implantate und Inlays übernehmen. Ambulante Zusatzversicherungen ... werden meistens im Paket angeboten: Enthalten sind unter anderem Zuschüsse für Brillen und für Heilpraktikerbehandlungen – beides Leistungen, welche die Kassen nicht bezahlen. Manche Tarife beinhalten auch eine Zahnzusatz-Versicherung. Wer nur letzteres benötigt, sollte eine separate Police für die Dritten abschließen. Einige Dinge sollte man bei der Auswahl berücksichtigen: Bei den Anträgen für Zusatzversicherungen sind – außer bei der Förderpflege – Gesundheitsfragen zu beantworten. Hat man bereits erhebliche Vorerkrankungen, kann der Antrag abgelehnt werden. Man sollte sich also entscheiden, so lange man noch gesund ist. In der Regel gelten Wartezeiten, bis der Vertrag genutzt werden kann. Allgemein sind es drei Monate, bei Zahnersatz und Psychotherapie acht Monate. Bei Behandlungen nach einem Unfall gelten die Wartezeiten nicht. Man kann auch über seine gesetzliche Kasse private Zusatzversicherungen abschließen. In diesem Fall ist die Kasse aber nur Mittler, der Vertrag wird immer mit dem privaten Kooperationspartner abgeschlossen. Es gelten also auch hier deren Regeln. Der Weg über die eigene Kasse kann Vorteile haben, etwa den Verzicht auf die Wartezeiten. Doch bevor man sich entscheidet, sollte man sich die Vertragsbedingungen mehrerer Anbieter anschauen Autor des Beitrags: Uwe Strachovsky