Angesichts des Themas Pflege war das Interesse an unserer Leseraktion entsprechend groß. Für jene, die telefonisch leider nicht durchgekommen sind, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Die Fragen beantworteten Rita Finkel von der bundesweiten Compass Pflegeberatung und Renate Georg von der ARGE Pflegestützpunkte der Ersatzkassen. Eine Haushaltshilfe braucht meine Mutter trotz ihres Pflegegrades 2 nicht. Kann sie sich die 125 Euro, die dafür vorgesehen sind, nun auszahlen lassen | ? |
Nein, das ist nicht möglich. Die 125 Euro monatlich sind zur Bezahlung von Leistungen vorgesehen, die den pflegenden Angehörigen entlasten. Dabei geht es nicht nur um Haushaltshilfen. So ist es möglich, das Geld für die Bezahlung der Eigenanteile bei teilstationärer Tages- und Nachtpflege oder bei der Kurzzeitpflege zu verwenden. Außerdem dürfen damit zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes etwa zur Unterstützung der Mobilität oder sozialer Kontakte finanziert werden. Gegen Vorlage der Quittung erstattet die Pflegekasse die entsprechenden Aufwendungen. Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, rechnet der Dienst direkt mit der Pflegeversicherung ab.
Mein Vater hat Pflegegrad 1 und benötigt Bettschutzeinlagen. Muss er die selbst bezahlen | ? |
Die Pflegeversicherung zahlt monatlich bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Ein Antrag muss dafür nicht mehr gestellt werde. Es muss auch keine ärztliche Verordnung mehr vorliegen, wenn bei der Begutachtung diese Hilfsmittel empfohlen wurden. Das gilt für alle Pflegegrade.
Bisher habe ich die 125 Euro für gesonderte Entlastungszahlungen nicht genutzt. Ist das Geld nun verfallen | ? |
Das Geld ist nicht verfallen und steht Ihnen immer noch zu. Das betrifft auch die 104 Euro monatlich, die von 2015 bis Ende 2016 für diese Zwecke gedacht waren. Wurde das Geld nicht abgerufen, stehen Ihnen aus diesen beiden Jahren noch 2.496 Euro zur Verfügung. Diese Mittel können Sie noch bis Ende 2018 einsetzen. Hinzu kommt das „angesparte“ Geld von 2017. Das ist bis Mitte 2018 verwendbar.
Eine Nachbarin betreut hin und wieder meinem Vater mit Pflegegrad 2 zu Hause. Können wir ihr die 125 Euro aus dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse zukommen lassen? | ? |
So einfach ist das nicht. Diese 125 Euro dürfen nur an nach Landesrecht zugelassene Anbieter von der Pflegekasse gezahlt werden. Welche das sind, erfahren Sie von der Pflegeberatung der Kasse Ihres Vaters oder vom Pflegestützpunkt. Wenn Ihr Vater jedoch privat versichert ist, gibt es eine Alternative: Die Nachbarin absolviert einen – für sie kostenlosen - Pflegekurs, weist dies der Pflegeversicherung Ihres Vaters nach und wird von dieser als Nachbarschaftshelferin anerkannt. Dann kann sie die 125 Euro monatlich auch in Rechnung stellen und bekommt den Betrag von der Versicherung.
Nach langen Diskussionen haben wir unseren Vater überzeugt, einen Antrag auf einen Pflegegrad bei seiner Kasse zu stellen. Was geschieht als nächstes? | ? |
Bei Ihrem Vater meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung MDK oder, wenn er privat versichert ist, Medicproof um einen Termin für die Begutachtung zu Hause zu vereinbaren. Es ist allerdings empfehlenswert, vor der Begutachtung eine Pflegeberatung zu nutzen. Dabei wird unter anderem der Ablauf der Begutachtung erläutert und auch, welche Unterstützung Ihr Vater je nach Pflegegrad erwarten kann. Es kann auch nicht schaden, sich von der Pflegeberaterin ein so genanntes Pflegeprotokoll geben zu lassen und auszufüllen. Daran ist auch erkennbar, welche Fragen der Gutachter stellen wird. Zudem sollten Sie für den Gutachter auch alle relevanten Arztunterlagen besorgen und bereit legen. Die Begutachtung und die Entscheidung über den Pflegegrad müssen laut Gesetz innerhalb von 25 Arbeitstagen erfolgen.
Wegen einer chronischen Erkrankung werde ich regelmäßig zum Arzt müssen. Wie kann ich in dieser Zeit die Pflege meines Mannes sicherstellen? Er hat Pflegegrad 2. | ? |
Für solche Situationen können Sie die Leistungen der Verhinderungspflege nutzen. Dafür stehen Ihrem Mann jährlich 1.612 Euro zur Verfügung. Damit kann eine Ersatzpflegekraft für die Stunden finanziert werden, in denen Sie die Pflege wegen Ihrer Arzttermine nicht sicherstellen können.
Die Ersatzpflegekraft kann von einem ambulanten Dienst kommen, es kann aber beispielsweise auch eine Nachbarin oder ein Verwandter diese Aufgabe übernehmen. Wenn Sie weniger als acht Stunden am Tag verhindert sind, wird das volle Pflegegeld an Ihren Mann weiter bezahlt. Wegen der Vergütung der Ersatzpflegekraft sollten Sie mit der Pflegeberatung sprechen. Denn für die Höhe des Entgeltes spielt der Verwandtschaftsgrad eine Rolle.
Mein Sohn leidet an einer schweren chronischen Krankheit. Wir vermuten, dass er auf die Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen sein wird. An wen können wir uns wenden? Er ist privat versichert. | ? |
Rufen Sie unter 0800-1018800 die Compass Pflegeberatung an. Sie ist für alle privat Versicherten für das Thema Pflege verantwortlich. Am Telefon bekommen Sie eine Erstberatung.
Außerdem vermittelt Compass einen Berater, der Ihren Sohn zu Hause aufsucht und mit dem Sie alles weitere besprechen können.
Ich habe Pflegegrad 3 und hatte, da sich meine Situation verschlechtert hat, Pflegegrad 4 beantragt. Der wurde abgelehnt. Was kann ich tun? | ? |
Sie können innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Das lohnt erfahrungsgemäß dann, wenn die erreichte Punktzahl bei der Begutachtung nur knapp unter der für den Pflegegrad 4 nötigen Anzahl liegt. Den Pflegegrad 4 erhalten Sie ab 70 Punkten.